Verkäuferbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Beesiness

Bei Beesiness legen wir Wert auf nachhaltige, langsame Mode und schätzen Kompromisse. Unsere Teilnehmer stellen hohe Nachhaltigkeitsstandards bei Beesiness und unseren Verkäufern ein und erwarten eine schnelle Lieferung, einwandfreie Produkte und eine einwandfreie Kommunikation bei allen auftragsbezogenen Anfragen. Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, den bestmöglichen Service zu bieten, und haben verbindliche Grundsätze für alle Verkäufer auf Beesiness eingeführt. Dieser Ansatz sorgt für einen fairen Wettbewerb auf der Plattform und sichert allen Teilnehmern einen durchgängig exzellenten Service.

1. Teilnahmeberechtigung und Registrierung des Verkäufers

Verkäufer auf Beesiness:

Verkäufer im Sinne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teilnehmer, die Artikel über den Beesiness Marketplace zum Verkauf anbieten. Anmeldeberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Verkäufer von Neuwaren, der Verkauf von Gebrauchtwaren ist nicht gestattet. Die Registrierung des Verkäufers ist Voraussetzung für die Durchführung von Transaktionen.

Verkäuferberechtigung:

Zu den zugelassenen Verkäufern zählen natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften mit Sitz und Lager in der Europäischen Union. Verkäufer müssen bei der Registrierung einen Wohnsitznachweis, einschließlich einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, vorlegen. Darüber hinaus sind Verkäufer verpflichtet, alle weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bereitzustellen. Deutsche Verkäufer müssen zusätzlich ihre deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, es sei denn, sie deklarieren Verkäufe in Deutschland ausschließlich über das One-Stop-Shop-Verfahren gemäß § 18j UStG.

Um ein digitales Nachhaltigkeitssiegel zu erhalten, müssen Verkäufer vor der Registrierung geprüft werden.

Registrierungsprozess:

Nach Abschluss der Registrierung sendet Beesiness den Verkäufern eine E-Mail mit den erforderlichen persönlichen Zugangsdaten zur Nutzung des Beesiness Marketplace.

Datenaktualisierungen:

Der Verkäufer verpflichtet sich, Beesiness unverzüglich und freiwillig über künftige Änderungen seiner Registrierungsdaten zu informieren.

Zahlungsdienste:

Zahlungsdienste für Beesiness-Verkäufer werden durch Shopify Payment Systems ermöglicht und unterliegen den „Shopify Payments-Nutzungsbedingungen“. Indem Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren oder als Verkäufer bei Beesiness fortfahren, erkennen Sie die in der „Shopify Payment Terms of Service Agreement“ dargelegten Bedingungen an, die von Shopify geändert werden können, und akzeptieren diese. Um sicherzustellen, dass Sie die Zahlungsdienste von Shopify über Beesiness weiterhin nutzen, erklären Sie sich als Verkäufer damit einverstanden, vollständige und genaue Informationen über sich selbst und Ihr Unternehmen bereitzustellen, und ermächtigen Beesiness, relevante Informationen an Shopify weiterzugeben.

2. Digitale Nachhaltigkeitssiegel von Beesiness

Der Beesiness-Marktplatz versteht sich als Handelsplatz für 100 % nachhaltige Produkte. Die von den Verkäufern angebotenen Waren müssen daher mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Fairer Handel
  2. Vegan
  3. Bio
  4. Kein Verlust
  5. Wasser-effizienz
  6. Energieeffizienz
  7. Soziale Inklusion
  8. Rest-/Abfallmanagement

Beesiness weigert sich, ein Produkt zum Verkauf freizugeben, wenn die im vorherigen Absatz genannten Bedingungen nicht erfüllt sind. Beesiness kann ein Produkt aus dem Portfolio nehmen, wenn nachträglich Fakten bekannt werden, die gegen die Nachhaltigkeit sprechen.

3. Prüfungsrechtsklausel in Lieferantenverträgen

Beesiness hat das Recht, die Aufzeichnungen und Einrichtungen des Anbieters im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung zu prüfen. Solche Audits können von Beesiness oder seinen autorisierten Vertretern zu angemessenen Zeiten während der normalen Geschäftszeiten durchgeführt werden, nachdem den Anbietern eine schriftliche Mitteilung davon 30 Tage zuvor mitgeteilt wurde. Der Zweck solcher Audits besteht darin, die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung sicherzustellen und die Richtigkeit der Nachhaltigkeitsausrichtung des Anbieters zu überprüfen.

In Lieferantenverträgen gewährt die Prüfungsrechtsklausel Beesiness die Befugnis, Prüfungen oder Bewertungen der Aktivitäten, Aufzeichnungen und Leistungen des Lieferanten durchzuführen, um die Einhaltung der Vertragsbedingungen sicherzustellen. Es hilft Beesiness auch dabei, sicherzustellen, dass die Leistung des Anbieters mit den vereinbarten Bedingungen und Standards übereinstimmt.

Abhängig davon, wie umfassend die Parteien ihren Vertrag gestalten möchten, können sie zusätzliche Bestimmungen enthalten, die Folgendes über die vereinbarte Prüfung abdecken:

    • Umfang und Methode, Berichtspflichten, Häufigkeit;
    • Kosten;
    • Vertraulichkeit;
    • Wie mit Streitigkeiten umgegangen werden sollte, wenn während oder nach der Prüfung Probleme auftreten.

Solche zusätzlichen Bestimmungen könnten wie folgt aussehen:

Umfang und Methodik:

Die Prüfung muss die folgenden Bereiche abdecken: [Listen Sie spezifische Bereiche, Prozesse oder Aktivitäten auf, die einer Prüfung unterliegen, wie z. B. Preisgestaltung, Qualitätskontrolle, Lieferzeiten und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften]. Das Audit wird in Übereinstimmung mit den Best Practices der Branche und allen in dieser Vereinbarung festgelegten relevanten Standards durchgeführt.

Zugang und Dokumentation:

Der Anbieter muss Beesiness oder seinen autorisierten Vertretern Zugang zu allen relevanten Aufzeichnungen, Dokumenten und Einrichtungen gewähren, die für das Audit erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem Rechnungen, Verträge, Aufzeichnungen zur Qualitätskontrolle und alle anderen für den Prüfungsumfang relevanten Unterlagen.

Berichterstattung und Behebung:

Im Anschluss an das Audit stellt Beesiness dem Anbieter einen schriftlichen Bericht zur Verfügung, in dem die Ergebnisse detailliert aufgeführt werden, einschließlich aller festgestellten Unstimmigkeiten, Nichteinhaltungsprobleme oder Verbesserungspotenziale. Der Anbieter verpflichtet sich, alle während des Audits festgestellten Mängel oder Unstimmigkeiten unverzüglich zu beheben und zu beheben. Im Falle der Nichteinhaltung arbeiten die Parteien gemeinsam an der Entwicklung und Umsetzung eines Korrekturmaßnahmenplans. Der Anbieter sollte einen Aktionsplan vorlegen.

Vertraulichkeit:

Beide Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit aller während der Prüfung offengelegten geschützten, sensiblen oder vertraulichen Informationen zu wahren. Alle prüfungsbezogenen Feststellungen und Mitteilungen werden vertraulich behandelt, sofern gesetzlich oder behördlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

Kosten:

Die Lieferanten tragen alle mit der Prüfung verbundenen Kosten, einschließlich aller Ausgaben, die den Vertretern von Beesiness während der Prüfung entstehen. Siehe Gebührenordnung auf unserer Homepage ( https://www.beesiness.eu ).

Streitbeilegung:

Alle Streitigkeiten, die sich aus den Prüfungsergebnissen ergeben, werden gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Streitbeilegungsbestimmungen beigelegt.

Frequenz:

Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und auf begründeten Wunsch einer der Parteien werden Audits [jährlich/vierteljährlich] durchgeführt.

5. Besondere Pflichten des Verkäufers

Verkäufer haben sich bei allen von Beesiness abgewickelten Geschäftstätigkeiten gesetzeskonform zu verhalten und die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben für den Verkauf ihrer Waren zu beachten. Sie verpflichten sich, Beesiness auf Anfrage unverzüglich die erforderlichen Nachweise zur Verfügung zu stellen, um die Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen nachzuweisen.

Insbesondere müssen Verkäufer sämtliche Verbraucherschutzbestimmungen einhalten. Dies gilt insbesondere für die ordnungsgemäße Ausübung eines Widerrufsrechts, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Beesiness ist nicht verpflichtet, den Verkäufern eine aktuelle Widerrufsbelehrung zur Verfügung zu stellen. Soweit Beesiness den Verkäufern Widerrufsbelehrung, Allgemeine Vertragsbedingungen sowie Liefer- oder Versandbedingungen vorschlägt, sind diese Vorschläge nicht Bestandteil des Nutzungsvertrages und eine Haftung hierfür wird nicht übernommen.

Der Verkäufer verpflichtet sich, keine Produkte anzubieten, deren Angebot oder Verkauf gegen Rechte Dritter (z. B. Marken- oder Urheberrechte) oder die guten Sitten verstößt.

Für den Fall, dass Dritte Ansprüche gegen Beesiness wegen der Verletzung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften oder der Verletzung privater Rechte geltend machen, werden die Verkäufer, die gegen vertragliche Bestimmungen verstoßen, Beesiness auf erstes Anfordern von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen freistellen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Beesiness, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten.

Verkäufer sind verpflichtet, nur Artikel anzubieten, die sie innerhalb der in der Artikelbeschreibung angegebenen Lieferzeit an Käufer versenden können. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Verkäufers festzustellen, ob die von ihm angebotenen Artikel Steuern, Zöllen und/oder Zöllen unterliegen und ob diese von ihm zu zahlen sind.

Verkäufer sind verpflichtet, die von ihnen angebotenen Artikel wahrheitsgemäß und vollständig zu beschreiben. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für den Durchschnittskäufer kaufentscheidungsrelevant sind. Insbesondere sind Käufer über etwaige Mängel oder Abnutzungserscheinungen sowie Liefer- und Versandbedingungen zu informieren. Verkäufer müssen den vom Käufer für jeden Artikel zu zahlenden vollständigen Kaufpreis angeben, einschließlich Mehrwertsteuer und etwaiger anfallender Versandkosten.

Verkäufer sind verpflichtet, direkt an sie gezahlte Kaufpreise unverzüglich an die Käufer zu erstatten. Damit Zahlungen korrekt zugeordnet werden können, muss die Zahlungsabwicklung über den Beesiness-Zahlungsdienst erfolgen. Andernfalls ist eine Abwicklung der Transaktion nicht möglich.

Der Verkauf von Artikeln, die nur an volljährige Personen verkauft werden dürfen, setzt voraus, dass sich der Käufer für den Beesiness Over-18-Bereich registriert und ein anerkanntes Altersüberprüfungsverfahren erfolgreich abgeschlossen hat. Diese Bedingungen gelten insbesondere für alkoholische Getränke und Spirituosen. Verkäufern ist es untersagt, Artikel über 18 Jahren an nicht verifizierte Käufer zu verkaufen. Artikel, die nur an volljährige Personen verkauft werden dürfen, müssen vom Verkäufer per Einschreiben oder einer anderen Versandart versendet werden, die sicherstellt, dass Minderjährige keinen Zugriff auf die Sendung haben.

Verkäufern ist es nicht gestattet, im Rahmen ihres Eintrags auf dem Beesiness Marketplace in irgendeiner Form auf externe Websites zu verlinken. Dies gilt nicht für Links zu anderen Angeboten von Beesiness.

Verkäufer dürfen im Rahmen ihres Listings auf dem Beesiness Marketplace lediglich den angebotenen Artikel und Informationen zum Artikel anzeigen. Verkäufern ist es nicht gestattet, zusätzliche Werbung in irgendeiner Form zu betreiben.

Verkäufer sind verpflichtet, ihre Verkäufe ausschließlich über das in der Europäischen Union ansässige Unternehmen, unter dem sie sich registriert haben, abzuschließen und abzuwickeln. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass der Vertragsschluss oder die Lieferung durch ein Tochterunternehmen oder eine mit Ihnen verbundene Person außerhalb der Europäischen Union durchgeführt wird.

Verkäufer sind verpflichtet, nur Waren zu verkaufen und zu liefern, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union beginnen. Soweit der Verkäufer bei der Registrierung nicht vertragsgemäße Angaben macht, Verkäufe entgegen den Anforderungen oder Angeboten abwickelt und Waren entgegen den Anforderungen liefert, ist er verpflichtet, Beesiness den daraus entstehenden Steuerschaden zu ersetzen. Der Begriff „Steuerschaden“ umfasst insbesondere die Beesiness entstehende Umsatzsteuer und die Kosten für eine etwaige Umsatzsteuerregistrierung im jeweiligen Land, einschließlich der damit verbundenen Beratungskosten.

Soweit erforderlich, sind Verkäufer verpflichtet, Beesiness auf Verlangen die zu erhebenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtung auch nach zweimaliger Mahnung durch Beesiness nicht nach, ist Beesiness verpflichtet, spätestens 180 Tage, jedoch nicht vor Ablauf von 60 Tagen nach der ursprünglichen Aufforderung durch Beesiness, die weitere Nutzung des Beesiness Marketplace zu verhindern die Verkäufer durch Sperrung oder Löschung ihrer Registrierung zu schützen und sicherzustellen, dass sich die Verkäufer nicht erneut registrieren oder Vergütungszahlungen an die Verkäufer zurückhalten können.

6. Suchen Sie nach Verkäufern

Beesiness stellt Verkäufern unter eigener URL eine eigene Website („Shop“) zur Verfügung, auf der ausschließlich die Angebote des jeweiligen Verkäufers dargestellt werden. Das Design der Website wird von Beesiness bereitgestellt. Für den Inhalt der Shops sind ausschließlich die Verkäufer verantwortlich und haben insbesondere ein den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Impressum auf der Website zu schalten.

Es ist Verkäufern auch nicht gestattet, im Rahmen ihres Shops Links zu externen Websites in irgendeiner Form anzubringen. Dies gilt nicht für Links zu anderen Angeboten von Beesiness. Verkäufer dürfen die angebotenen Artikel und Informationen zu diesen Artikeln nur im Rahmen ihres Shops anzeigen. Verkäufern ist es nicht gestattet, zusätzliche Werbung in irgendeiner Form zu betreiben.

7. Produktverfügbarkeit

Nicht vorrätige Artikel dürfen nicht auf dem Beesiness Marketplace gelistet werden. Sollte in Ausnahmefällen ein Artikel nach einer Bestellung nicht mehr verfügbar sein, sind der Beesiness-Kundendienst und betroffene Käufer unverzüglich zu informieren. Wir weisen darauf hin, dass gemäß der Gebührenordnung von Beesiness auch für nicht verfügbare Artikel eine Provision erhoben wird.

Artikel, die von Verkäufern im Verkäufer-Backend 85 Tage nach Erhalt des Geldes von Beesiness nicht auf den Status „Versandt“ gesetzt wurden, werden im Namen des Verkäufers automatisch storniert. In diesem Fall wird den Verkäufern die Provision in Rechnung gestellt.

8. Artikelzustand

Auf dem Beesiness-Marktplatz dürfen ausschließlich Neuware angeboten werden.

9. Versand von Artikeln

Artikel müssen innerhalb der in der Produktansicht angegebenen Lieferzeit geliefert werden. Es muss eine Lieferzeit angegeben werden. Der Versand kann Beesiness und dem Käufer erst dann bestätigt werden, wenn er erfolgt ist. Jeder Sendung müssen außerdem Informationen zur Rücksendung beiliegen. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Versandrichtlinien einzuhalten.

10. Rechnungsstellung

Für jede Bestellung muss eine Rechnung ausgestellt werden. Als Verkäufer der Ware sind Sie Vertragspartner und Rechnungssteller des Käufers. Aus der Rechnung muss ersichtlich sein, dass die Zahlung über Beesiness erfolgt ist.

Für mögliche Rückfragen von Käufern geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten gut sichtbar auf der Rechnung an.

Achten Sie darauf, die korrekte Rechnungsadresse des Käufers zu verwenden und Preise, Steuern und Versandkosten korrekt anzuzeigen. Beesiness sendet Käufern eine Bestellbestätigungs-E-Mail und wickelt die Zahlungsströme im Hintergrund ab, kann jedoch keine Rechnungen in ihrem Namen ausstellen.

11. Zurückgegebene Artikel

Im Falle einer Rücksendung sind Sie verpflichtet, Beesiness im Backend des Verkäufers den Eingang der Rücksendung anzuzeigen.

12. Artikel sind nicht angekommen

Wenn Käufer angeben, dass sie einen Artikel nicht erhalten haben, wird Beesiness vom jeweiligen Verkäufer regelmäßig einen Empfangsnachweis verlangen; Darin muss die Adresse des Empfängers angegeben sein. Liegt dieser nicht vor, kann der Fall zugunsten des Käufers entschieden werden.

13.Versand von FSK-18-Artikeln, JuSchG

Sie sind verpflichtet, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes einzuhalten. Sendungen, die in Deutschland dem JuSchG unterliegen, dürfen nur per Einschreiben an berechtigte Personen versendet werden.

14. Vermittlungsprovision und Gebühren

Für jede über den Beesiness Marketplace getätigte Bestellung erhält Beesiness eine Verkaufsprovision von den jeweiligen Verkäufern. Grundlage hierfür ist der Bruttokaufpreis (Kaufpreis inkl. MwSt.) und versteht sich selbstverständlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Höhe der Provision richtet sich nach der am Tag der Bestellung gültigen Gebührenordnung. Die Gebührenordnung ist integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Provision fällt für jede Bestellung an, die über den Beesiness-Marktplatz getätigt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob das Geschäft tatsächlich erst später ausgeführt wird oder beispielsweise aufgrund eines Widerrufs vor oder nach der Lieferung rückgängig gemacht wird. Die Provision ist nicht fällig, wenn der Verkäufer wirksam über das Widerrufsrecht informiert hat und der Käufer daraufhin von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht.

Eventuell anfallende Vermittlungsprovisionen sowie die Anmeldegebühr und die monatliche Marktplatzgebühr gemäß der Gebührenordnung und Gebühren für sonstige Leistungen gemäß gesonderter Vereinbarung werden sofort mit dem Guthaben des Verkäufers auf dessen angeschlossenen Konten verrechnet. Solange die verbundenen Konten der Verkäufer einen negativen Saldo aufweisen, erfolgen keine Auszahlungen an die Verkäufer. Weist das angeschlossene Konto des Verkäufers für einen Zeitraum von mehr als 2 Wochen einen negativen Saldo auf, ist Beesiness berechtigt, den negativen Saldo per Lastschrift vom angegebenen Bankkonto abzubuchen. Im Falle einer Rückbuchung ist Beesiness berechtigt, die anfallenden Gebühren dem Verkäufer in Rechnung zu stellen.

Die Höhe der Provision kann von Beesiness geändert werden. Die geänderte Gebührenordnung wird den Verkäufern spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Widerspricht ein Verkäufer der Geltung der neuen Gebührensätze nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der E-Mail, gilt die geänderte Gebührenordnung als angenommen. Beesiness wird die Verkäufer in der E-Mail mit den geänderten Gebührensätzen gesondert auf die Bedeutung dieser zweiwöchigen Frist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens hinweisen. Widerspricht der Verkäufer der geänderten Gebührenordnung innerhalb der vorgenannten Frist, ist Beesiness berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

15. Zahlungsdienst

Beesiness bietet eine zuverlässige und sichere Zahlungsabwicklung für die Zahlungsabwicklung. Beesiness kann in diesen Prozess auch Dritte einbeziehen:

Sobald der vereinbarte Kaufpreis eingegangen ist, werden die Verkäufer unverzüglich über den Eingang informiert. Der Verkäufer ist verpflichtet, den verkauften Artikel innerhalb der in der Artikelbeschreibung angegebenen Lieferzeit nach Erhalt der Information über den Zahlungseingang an den Käufer zu versenden.

Beesiness stellt spätestens am 21. eines jeden Monats eine Abrechnung über die den Verkäufern für den Vormonat gutgeschriebenen Beträge aus. Beesiness strebt eine wöchentliche Auszahlung an. Die Zahlung erfolgt auf das im verbundenen Konto hinterlegte Bankkonto. Beesiness ist berechtigt, gegenseitige Forderungen gegeneinander aufzurechnen.

Es besteht kein Anspruch auf Zahlung und die Zahlung gemäß Abschnitt c) erfolgt nicht, wenn und soweit der Käufer die bestellten Artikel nicht erhalten hat; Dies gilt auch, wenn und soweit der Käufer Beesiness mitgeteilt hat, dass er die Ware nicht erhalten hat – es sei denn, der Verkäufer kann den Erhalt der Ware durch Vorlage einer Lieferbestätigung nachweisen.

Beesiness ist berechtigt, die Zahlung zu verweigern, bis der Verkäufer die von Beesiness gemäß § 22f UStG rechtsverbindlich zu erfassenden Informationen, insbesondere seine gültige deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Mitgliedstaats der EU, und einen Nachweis vorgelegt hat des Wohnsitzes ggf. Nachweise gemäß anderen lokalen Vorschriften in Europa vorgelegt haben.

16. Beantwortung von Beschwerden und Anfragen unseres Kundendienstes

Auf Beanstandungen von Käufern (Reklamationen) und Anfragen unseres Kundendienstes muss zeitnah reagiert werden. Erfolgt innerhalb von 4 Tagen keine Antwort, kann der Fall zugunsten des Käufers entschieden werden.

17. Name des Verkäufers, URLs, Links

Ihr Name als Verkäufer darf nicht in Form einer URL (*.de, *.com, etc.) vorliegen und keine URL enthalten. Wenn Sie der Produktbeschreibung eines Artikels ein Cover oder eine andere Abbildung hinzufügen, dürfen diese keine Markierungen oder Schriftzüge enthalten, die keinen direkten Bezug zum Produkt haben. Bilder, auf denen Verkäufernamen, Logos oder URLs sichtbar sind, dürfen nicht für eine Produktbeschreibung auf Beesiness verwendet werden. Das Angebot darf keine Links zu externen Websites enthalten.

18. Rechte Dritter

Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihre Produkte sowie die Art und Weise ihrer Präsentation keine Rechte Dritter verletzen.

19. Eigene Werbung

Es ist Ihnen nicht gestattet, die persönlichen Daten, die Sie über Beesiness erhalten haben, für weitere Werbezwecke zu verwenden. Insbesondere ist es untersagt, die Warensendung mit eigener Werbung zu versehen, Werbe-E-Mails an Käufer zu versenden oder den Käufer zu Werbezwecken anzurufen oder anzuschreiben.

20. Werbung für Bienen

Sie sind verpflichtet, Beesiness bei seinen Marketingaktivitäten zu unterstützen, soweit dies für Sie zumutbar ist. Zu diesem Zweck stellen wir Ihnen ggf. unentgeltlich Werbematerial zur Verfügung.