BEESINESS-VERHALTENSKODEX

Verhaltenskodex von BEESINESS

Der BEESINESS-Verhaltenskodex ist eine Referenz für alle im Unternehmen. Das Dokument beschreibt nicht alle geltenden Gesetze oder die Richtlinien von BEESINESS und enthält keine vollständigen Einzelheiten zu einem bestimmten Gesetz oder einer bestimmten Richtlinie. Hierbei handelt es sich nicht um ein Rechts- und/oder Vertragsdokument. BEESINESS behält sich das Recht vor, Richtlinien, Verfahren oder Bedingungen zu ändern, zu modifizieren, zu überarbeiten, zu stornieren oder darauf zu verzichten ohne weitere Ankündigung und ohne Überarbeitung des Kodex.

EINFÜHRUNG

BEESINESS hat den folgenden Verhaltenskodex übernommen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor jede Bestimmung in diesem Kodex nach eigenem Ermessen zu ändern, zu löschen oder hinzuzufügen. Alle Updates Verstöße gegen diesen Kodex sind den Mitarbeitern vorab per E-Mail mitzuteilen Datum des Inkrafttretens der Aktualisierungen.

Die Professionalität, Ehrlichkeit und Integrität des Unternehmens müssen jederzeit gewahrt bleiben Geschäftsbeziehungen mit den folgenden Parteien:

  • Kunden
  • Lieferanten und Auftragnehmer
  • Anbieter
  • Regierung und Regulierungsbehörden
  • die gesamte Geschäftswelt
  • unter den Mitarbeitern

So äußern Sie ein Integritätsbedenken:

Offenlegungen können in gutem Glauben über die folgenden Kanäle eingereicht werden:

  1. Per E-Mail: BEESINESS@BEESINESS.eu
  2. Per E-Mail:
    BEESINESS UG
    Götzinger Str. 8
    81371 München
    Deutschland
    Bitte schreiben Sie auf den Umschlag „Streng vertraulich“.
  3. Per Online-Formula: Whistleblower-Formular

EUROPÄISCHE STANDARDS FÜR DIE NACHHALTIGKEITSREPORTING (ESRS)

Die ESRS sind Berichterstattungsstandards für Nachhaltigkeit innerhalb der EU. Das Ziel der Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen sowohl die Breite als auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung verbessern Exzellenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und Förderung transparenter Praktiken, die dazu beitragen zur nachhaltigen Entwicklung. Ziel ist es, Stakeholdern, darunter auch Investoren, weitere Vorteile zu bieten Unternehmen und die Gesellschaft im Allgemeinen mit verbesserten Einblicken in das betriebliche Verhalten von Firmen. Dieses Ziel wird durch die Implementierung verschiedener Mechanismen erreicht.

BEESINESS hat sich freiwillig dazu verpflichtet, von Anfang an die ERSR einzuhalten und erwartet, dass die Anbieter dies lesen und sich darüber informieren. Auf diese Weise kann sich das Unternehmen darauf vorbereiten Sammeln Sie in Zukunft ordnungsgemäße Informationen für Kunden, Banken, Investoren oder andere Interessengruppen. auf Anfrage.

https://finance.ec.europa.eu/news/commission-adopts-european-sustainability-reporting-standards-2023-07-31_en

ZIELSETZUNG

Dieser Code wurde mit dem Ziel entwickelt:

  • Wir bescheinigen, dass unsere Mitarbeiter hohe Standards an Ehrlichkeit und Integrität einhalten. Es dient als Leitfaden für ihr Verhalten am Arbeitsplatz bei der Wahrnehmung der täglichen Aufgaben.
  • Ermutigung der Mitarbeiter, sich aktiv an Nachhaltigkeitsinitiativen zu beteiligen, einschließlich der Werbung für unsere nachhaltigen Produkte bei Kunden, Einführung nachhaltiger Verpackungen, und die Umsetzung umweltfreundlicher Praktiken innerhalb von BEESINESS.
  • Vermittlung von Ethik in allen Bereichen, einschließlich Marketingforschung, E-Commerce und Direktmarketing Marketingförderung und Werbung in sozialen Medien oder anderen Plattformen, um den Wünschen der Kunden gerecht zu werden Bedürfnisse.

VERANTWORTUNG

Dieser Kodex gilt für alle Mitarbeiter, einschließlich derjenigen, die in Vollzeit, Teilzeit oder fester Position arbeiten. befristete, unbefristete und/oder Trainee-Partner sowie Geschäftspartner, z. B. Lieferanten.

Manager tragen zusätzlich die Verantwortung, als Vorbilder zu fungieren, zu überwachen und zu leiten unter ihrer Aufsicht stehende Mitarbeiter bei der konsequenten Anwendung des Kodex in ihrer täglichen Arbeit Geschäftspraktiken.

BEESINESS INTERNES VERHALTEN

Alle Mitarbeiter müssen alle geltenden Gesetze, Verträge, Regeln und lokalen Vorschriften einhalten.

Bei der Beschreibung unserer Produkte und ihrer Verwendung müssen die Mitarbeiter wahrheitsgemäße, genaue und korrekte Angaben machen transparente Informationen, um sicherzustellen, dass den Kunden angemessene und ausreichende Informationen zur Verfügung stehen die Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der Produkte verstehen. Umweltaspekte müssen bei allen Aktivitäten im Vordergrund stehen, insbesondere in Bereichen wie in Verpackung und Recycling.

Mitarbeiter, die an der Erstellung von Werbe- und Verkaufsförderungsmaterialien beteiligt sind, müssen sicherstellen, dass die Die präsentierten Informationen sind klar, eindeutig, genau und fair. Es sollte kein false oder enthalten Machen Sie keine irreführenden Informationen über Preis, Wert oder Service und sollten Sie davon absehen, andere herabzusetzen Firmen.

Alle Mitarbeiter, die die sozialen Medien des Unternehmens oder andere Plattformen verwalten, repräsentieren das Auf Unternehmensebene muss größte Sorgfalt auf die Wahrung des Unternehmensimages gelegt werden.

EXTERNES VERHALTEN

Als Vertreter von BEESINESS wird von den Mitarbeitern erwartet, dass sie Respekt gegenüber zeigen alle Individuen, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Bedeutung Meinungen, nationale oder soziale Herkunft, körperliche oder geistige Fähigkeiten, Alter, Familienstand, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, Gesundheitszustand, wirtschaftliche und soziale Situation.

Es ist unbedingt zu unterlassen, diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Inhalte zu teilen Kommentare. Vermeiden Sie das Posten oder Übertragen von Nachrichten, Inhalten oder Links, die missbräuchlich sind. hasserfüllt, homophob, diskriminierend, bösartig, aggressiv, bedrohlich, gewalttätig, sexistisch, belästigend, aufrührerisch, unanständig, unerlaubt, verleumderisch, wissentlich falsch, irreführend, betrügerisch, vulgär, obszön, skandalös, sexuell explizit, profan, beleidigend oder auf andere Weise anstößig.

Was tun bei öffentlichen negativen Kommentaren:

  1. Informieren Sie intern über den Kommentar und legen Sie das weitere Vorgehen fest.
  2. Antworten Sie mit dem CEO in Kopie, antworten Sie niemals privat und führen Sie kein Gespräch.
  3. Ignorieren Sie diese Kommentare nicht. Finden Sie einen Weg zur Verbesserung und antworten Sie.
Verhaltenskodex von BEESINESS

ETHIKKODEX

Schutz personenbezogener Daten

Die Mitarbeiter von BEESINESS müssen die Art und Klassifizierung der ihnen zur Verfügung gestellten Informationen verstehen verarbeiten, sei es in Papierform, in elektronischen Dokumenten oder in IT-Anwendungen und -Systemen. Der Das Unternehmen hält sich strikt an die Richtlinie, dass alle nicht öffentlichen Informationen und personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden Die unternehmens- und kundenbezogenen Daten müssen mit größtmöglicher Sorgfalt gewahrt und behandelt werden Verschwiegenheit aller Mitarbeiter.

Die Verbreitung oder Weitergabe von Unternehmens- oder Kundeninformationen sollte nur auf a erfolgen Need-to-know-Basis. Dadurch wird sichergestellt, dass nur Mitarbeiter, autorisierte Dritte oder andere Personen, die für das Unternehmen arbeiten und einen echten geschäftlichen Bedarf haben, haben Zugang zu den Informationen. Allen Mitarbeitern ist es untersagt, Unternehmens- oder Kundeninformationen weiterzugeben oder zu nutzen persönlicher Nutzen, entweder direkt oder indirekt.

Im Einklang mit unseren Werten und geltenden Gesetzen und im Respekt der Privatsphäre als Menschenrecht, Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, alle Informationen und Daten zu schützen, wie es dem Unternehmen am Herzen liegt für eine verantwortungsvolle, ethische und faire Datennutzung.

Die Erhebung, Nutzung und sonstige Verarbeitung personenbezogener Daten und Unternehmensinformationen muss erfolgen Einhaltung der Datenschutz- und Informationssicherheitsgesetze sowie behördlicher Anforderungen.

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, Ereignisse, die sich auf das Unternehmen auswirken könnten, unverzüglich zu melden Sicherheit der Unternehmensinformationen. Dazu gehören Fälle wie das Klicken auf Links oder Anhänge in verdächtigen E-Mails, die versehentlich vertrauliche Informationen mit dem teilen falscher Empfänger oder andere relevante Ereignisse.

Verpflichtung zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption

Allen Mitarbeitern ist es strengstens untersagt, Bestechungsgelder anzubieten, zu geben, zu erbitten oder anzunehmen Kunden zu nutzen, um sich geschäftliche oder persönliche Vorteile zu verschaffen, oder sich an Transaktionen zu beteiligen, die dies ermöglichen könnten als Verstoß gegen Antikorruptionsgesetze interpretiert werden.

Alle Mitarbeiter sollten sich darüber im Klaren sein, dass Bestechungsgelder verschiedene Formen annehmen können, auch Geld Gegenleistungen oder nicht autorisierte Vergütungen wie Vermittlungsgebühren, Provisionen, Material Waren, Dienstleistungen, Geschenke, geschäftliche Annehmlichkeiten, Prämien oder Rabatte. Diese Angebote sollten nicht unangemessene Werte haben, angemessene Werte überschreiten oder von ethischen und rechtmäßigen Werten abweichen Geschäftspraktiken.

Vor dem Anbieten oder Annehmen einer Geschäftsannehmlichkeit oder eines Geschenks müssen alle Mitarbeiter diese bewerten Angemessenheit ihres Handelns. Bei dieser Beurteilung sollte berücksichtigt werden, ob die Maßnahme möglich ist die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmen beeinflussen oder den begründeten Anschein erwecken, dass dies der Fall ist und der beteiligten Organisation oder Einzelperson oder sich daraus ergebende Geschäftsentscheidungen.

Die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption richten sich nach § 299 StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_stgb/englisch_stgb.html#). S. 2783) und im Verkehr mit Amtsträgern (§ 333 StGB) (https://www.gesetze-iminternet.de/englisch_stgb/englisch_stgb.html#p3286).

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, alle von Kunden oder anderen angebotenen oder erhaltenen Geschenke per E-Mail an beesiness@beesiness.eu zu melden.

Menschen- und Arbeitsrechte

BEESINESS setzt sich stark für Menschen- und Arbeitsrechte ein. Unabhängig von seiner Position in der Wertschöpfungskette verdient jeder Einzelne eine respektvolle Behandlung und faire, sichere Arbeitsbedingungen (https://www.fairlabor.org/accountability/standards/manufacturing/mfg-principles/). Folglich sind unsere Geschäftspartner verpflichtet, die grundlegenden Menschenrechte zu wahren und zumindest alle relevanten lokalen Arbeits- und Sicherheitsgesetze einzuhalten und SDG8 einzuhalten ( https://www.globalgoals.org/goals/8-decent-work- und-Wirtschaftswachstum/ ).

Wir glauben fest an den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Menschen. Unsere eigenen Teams unterliegen bei der Wahrung dieser Überzeugung den höchsten Standards und wir erwarten von unseren Geschäftspartnern ein vergleichbares Verhalten.

Wir gehen davon aus, dass die Geschäftspartner den Arbeitnehmern einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit umfassenden Einzelheiten, wie etwa vereinbarter Vergütung und Arbeitszeiten, zur Verfügung stellen. Der Vertrag sollte in einer für den Arbeitnehmer verständlichen Sprache abgefasst sein. Es ist unbedingt erforderlich, dass die vereinbarte Vergütung unter keinen Umständen unter den durch örtliche Gesetze oder Branchenstandards festgelegten Mindestlohn fällt.

BEESINESS vertritt eine strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber Kinderarbeit und macht keinerlei Ausnahmen von dieser Richtlinie. Es werden keine Personen unter 16 Jahren oder unter dem in den örtlichen Gesetzen festgelegten Mindestbeschäftigungsalter eingestellt, je nachdem, welches höher ist. Darüber hinaus müssen alle Kinder die obligatorische Schulbildung erfüllen. Arbeitnehmer unter 18 Jahren erhalten im Vergleich zu erwachsenen Arbeitnehmern einen verbesserten Schutz, insbesondere in Bezug auf Überstunden und gefährliche Arbeiten. Der Altersnachweis muss vor der Einstellung sorgfältig überprüft und die entsprechenden Unterlagen sorgfältig aufbewahrt werden. Unsere Werte orientieren sich am SDG8-Ziel 8.7 ( https://data.unicef.org/sdgs/goal-8-decent-work-economic-growth/ ).

Wir verbieten strikt jede Form von Zwangsarbeit oder Arbeit, die durch Täuschung, Einschüchterung oder Nötigung ausgeführt wird. Diese Verpflichtung erfordert, dass alle Mitarbeiter während ihres Dienstes auf ihre grundlegenden menschlichen Bedürfnisse eingehen, wie z. B. die Freiheit, Toiletten zu nutzen und Zugang zu Trinkwasser. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sein Arbeitsverhältnis jederzeit im Einklang mit dem Gesetz zu beenden. Darüber hinaus besteht BEESINESS darauf, dass die Beschäftigung internationaler Arbeitnehmer von einer gültigen Arbeitserlaubnis abhängt und niemand Arbeitnehmer rechtswidrig daran hindern sollte, auf ihre Identitäts- oder Einwanderungsdokumente zuzugreifen. Sofern Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden, müssen alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden, insbesondere diejenigen, die sich auf Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften beziehen.

BEESINESS geht davon aus, dass seine Geschäftspartner proaktiv Maßnahmen ergreifen werden, um sicherzustellen, dass die Mineralien und Metalle, die in ihrer Produktion oder ihren Produkten verwendet werden, weder direkt noch indirekt zu Konflikten in Ländern beitragen, die erheblich von der Bergbauindustrie betroffen sind.

BEESINESS verpflichtet seine Geschäftspartner, den gesetzlichen Anspruch auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen zu wahren, einschließlich der Gewerkschaftsbildung, sofern dies nach örtlichem Recht zulässig ist. Jeder Versuch, diese Prozesse zu behindern oder zu stören, widerspricht unseren Grundwerten. Darüber hinaus werden Geschäftspartner dazu ermutigt, ihren Mitarbeitern aktiv alternative Möglichkeiten zur Meinungsäußerung zu bieten, beispielsweise durch Vertretung, Mediation und Konfliktlösung.

Umwelt- und nachhaltige Geschäftspraktiken

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, seine täglichen Aufgaben am Arbeitsplatz umweltbewusst zu erledigen und alle relevanten Umweltgesetze und -vorschriften einzuhalten. Das Drucken muss von allen Mitarbeitern mit sorgfältiger Überlegung durchgeführt werden. Bei Bedarf sollte doppelseitiger Druck eingesetzt werden, um den Papierverbrauch zu minimieren.

Die Mitarbeiter von BEESINESS werden ermutigt, die Nutzung unserer umweltfreundlichen Produkte bei den Kunden aktiv zu fördern.

Verbot des Umgangs mit Kunden aus sanktionierten Gebieten

Alle Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass die Kunden darüber informiert werden, dass es ihnen untersagt ist, die Produkte des Unternehmens an Unternehmen mit Sitz in sanktionierten Gebieten zu verkaufen oder zu vertreiben ( https://www.sanctionsmap.eu/#/main/authorities , https:/ /www.eeas.europa.eu/eeas/european-union-sanctions_en ).

Bei möglichen Konflikten oder externen Hinweisen behält sich BEESINESS das Recht vor, eine Gegenprüfung durchzuführen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Wettbewerbswidrige Praktiken

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, sich von jeglichen Geschäfts- oder Marketingpraktiken fernzuhalten, die wettbewerbswidriger Natur sind. BEESINESS verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber wettbewerbswidrigem Verhalten unserer Mitarbeiter und Geschäftspartner. Hierzu zählen etwaige rechtswidrige Absprachen, koordinierte Praktiken, Insiderhandel oder sonstige Verstöße gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht.

Für alle Mitarbeiter ist es zwingend erforderlich, im besten Interesse des Unternehmens zu handeln und die Unabhängigkeit von Wettbewerbern, Kunden und Lieferanten zu wahren. Dies sollte unter strikter Einhaltung der Grundsätze des fairen Wettbewerbs erfolgen.

Alle Mitarbeiter müssen garantieren, dass sie den Kunden die Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens zu den günstigsten Konditionen präsentieren, wobei die Verpflichtung zu fairen und gerechten Geschäftspraktiken hervorgehoben wird.

Ethischer Umgang mit Kunden

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, alle relevanten Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die die Werbung und Verkaufsförderung für Produkte oder Dienstleistungen regeln. Dies umfasst Vorschriften, die speziell für das Gesundheitswesen und verwandte Branchen sowie deren jeweilige Produkte gelten.

Alle Mitarbeiter müssen die Privatsphäre der Kunden wahren, indem sie ohne vorherige Zustimmung keine persönlichen Daten offenlegen. Darüber hinaus ist die strikte Einhaltung aller einschlägigen Datenschutzgesetze gemäß der Datenschutz-Grundverordnung ( https://gdpr.eu ) zwingend erforderlich.

Transparenz ist unerlässlich, um Interessenkonflikte zu vermeiden, die die Objektivität oder Unparteilichkeit gefährden könnten. Dazu gehört der Verzicht auf Kundenbeziehungen, die den Eindruck erwecken könnten, dass sie das Urteilsvermögen oder die Entscheidungsfindung beeinflussen.

Die Aufrechterhaltung der Professionalität ist für alle Mitarbeiter von größter Bedeutung. Unangemessene oder beleidigende Kommentare, Gesten oder Handlungen sind strengstens untersagt. Die Einhaltung der Unternehmensrichtlinien ist bei allen Interaktionen mit Kunden zwingend erforderlich. Dazu gehört die Einhaltung von Richtlinien zu Geschenken, Unterhaltung und anderen relevanten Aspekten.

BEESINESS-AUDITS

BEESINESS behält sich die Befugnis vor, Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung durch Geschäftspartner durchzuführen diesen Verhaltenskodex in jedem der unten beschriebenen Fälle:

  • Regelmäßig
  • Nach dem Zufallsprinzip
  • Basierend auf anonymer Berichterstattung

Das Unternehmen wird innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens gemeinsam Pläne zur Risikominderung erstellen und Beziehungen zu Geschäftspartnern beenden, die nicht bereit oder in der Lage sind, sich an die festgelegten Anforderungen anzupassen.

STRAFEN

Jeder Verstoß gegen Gesetze oder den Verhaltenskodex von BEESINESS führt zu Disziplinarmaßnahmen. Dies kann die Beendigung des Arbeits- oder Geschäftsvertrags und die Verfolgung anderer rechtlicher Schritte umfassen Rechtsbehelfe, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen.

WISSEN

Hiermit erkennen wir den BEESINESS-Kodex des Unternehmens an, stimmen ihm zu und verpflichten uns, ihn einzuhalten Verhaltensregeln, wie hier dargelegt.