Im Folgenden soll dieser essentielle Aspekt der Nachhaltigkeit im betrieblichen Alltag etwas genauer betrachtet werden. Hier zunächst der bereits in der Vergangenheit getroffene Disclaimer in eigener Sache: Ein Hinweis von dieser Seite ist rechtlich unverbindlich und begründet keine Ansprüche – insbesondere nicht den zur Untätigkeit.

Rechtlicher Rahmen
Das deutsche Arbeitsschutzgesetz liefert in § 12 eine Begründung für die erforderliche Unterweisung von MitarbeiterInnen über Sicherheit und Gesundheitsschutz. So hat der Arbeitgeber .. „die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.“
Das Gesetz stellt also Sicherheit und Gesundheitsschutz auf eine Stufe und fordert zur wiederholten Sensibilisierung in diesem Themenbereich auf – gibt sogar Wiederholung und bestimmte Situationen vor, in denen geschult werden muss. In einigen der europäischen und internationalen Guidelines taucht eine Maßgabe auf, die in diesem Zusammenhang erwähnenswert ist – denn dort werden Sicherheit, Gesundheitsschutz und Nachhaltigkeitspraxis auf eine Stufe gestellt und auch zu diesem Themenbereich entsprechende Schulungen von Mitarbeitern verlangt. So ist es auch einem, im Übrigen sehr lesenswerten Abschnitt der OECD Richtlinie for Multinationals aus dem Jahr 2011 zu entnehmen – lesenswert, weil dort auf knapp 2 Seiten klar zusammengefasst ist, wie man in einem Unternehmen zum Thema Nachhaltigkeit denken muss:
„Die Unternehmen sollten im Rahmen der Gesetze, Vorschriften und Verwaltungspraktiken Verwaltungspraktiken in den Ländern, in denen sie tätig sind, und unter Berücksichtigung der einschlägigen internationalen Abkommen, Grundsätze, Ziele und Normen die Notwendigkeit des Umweltschutzes gebührend berücksichtigen, Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung zu schützen und ihre Aktivitäten generell so zu gestalten, dass sie zu dem übergeordneten Ziel der nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Unter anderem sollten Unternehmen insbesondere “ ...Angemessene Ausbildung und Schulung der Arbeitnehmer in Umwelt, Gesundheit und Sicherheit, einschließlich des Umgangs mit Gefahrstoffen und die Verhütung von Umweltunfällen, sowie in allgemeineren Umweltmanagement, wie z. B. Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung, Öffentlichkeitsarbeit und Umwelttechnologien.“ (https://www.oecd.org/corporate/mne/48004323.pdf, Seite 41/42, eigene Übersetzung).
Zur Vollständigkeit eine Definition dessen, was unter Nachhaltigkeit verstanden werden muss: Nachhaltigkeit bedeutet (entsprechend der Vorgaben der Brundtlandkommission), „unsere eigenen Bedürfnisse zu befriedigen, ohne die Fähigkeit künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu erfüllen“. Nachhaltigkeit ist in dem Sinne ein Prozesscharakteristikum für einen Prozess „innerhalb der Grenzen der verfügbaren physischen, natürlichen und sozialen Ressourcen so zu leben, dass die lebenden Systeme, in die der Mensch eingebettet ist, auf Dauer gedeihen können.“ (McGill Universität Alberta)
Die Anforderung nach Weiterbildung zu Nachhaltigkeitsfragen bezieht also ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte mit ein und stellt in dem Sinne eine Facette der ordnungsgemäßen Unternehmensführung dar – das Gesetz (§ 93 AktG/§ 43 GmbHG) spricht von der erforderlichen „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“. In diesem Zusammenhang muss man sicher auch sicherstellen und verifizieren, dass nicht nur die ausgegebenen Devisen einen angemessenen Umgang mit der Position des Unternehmens gewährleisten, sondern dass auch die Prozesse im Unternehmen angemessen ausgestaltet sind.
Vor diesem Hintergrund scheint eine betriebliche Weiterbildung zu relevanten Fragen der Nachhaltigkeit im Allgemeinen und was die speziellen Gegebenheiten eines Unternehmens betrifft erforderlich zu sein.
Die Frage ist also: was muss unterrichtet werden?
Inhalte nachhaltigkeitsbezogener Weiterbildung
Dem Autoren sind keine gesetzlichen Anforderungen in diesem Zusammenhang bekannt. Im Allgemeinen lässt sich aber sagen, dass diese Weiterbildung handlungsorientiert und partizipativ sein und entsprechende Reflexions- und Planungskompetenzen vermitteln muss. Ohne das Thema ideologisch zu befrachten muss sich der Unterricht im Allgemeinen neben Themen der Nachhaltigkeit und globale wie auch lokalen Perspektiven auch Fragen der Gerechtigkeit widmen – wie etwa intra- und intergenerationelle, intergeschlechtlicher Gerechtigkeit; Ressourcengerechtigkeit; globale Gerechtigkeit; Gleichheit. Dabei ist sie sicherlich auch handlungsorientiert und partizipativ; sie vermittelt entsprechende Reflexions- und Planungskompetenzen.
Es scheint nahe liegend die oben angesprochenen Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz als Richtschnur zu nutzen: „… Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen.“
Vernünftigerweise sollten neben allgemeinen Unterweisungen, die dazu dienen in das Thema einzuführen und ein allgemeines und gleiches Verständnis der unterliegenden Prinzipien und der verfolgten Unternehmensphilosophie zu vermitteln auch unternehmensspezifische Inhalte vermittelt werden. Der Autor hat in diesem Zusammenhang gute Erfahrungen mit einer Auswahl aus den folgenden Inhalten gemacht
Hintergrund:
· Historischer Hintergrund der Nachhaltigkeitsdiskussion
· Die Klimakrise - bekannte Auswirkungen, Schäden, Prognosen
· Nachhaltigkeit und soziale Entwicklung
· Wertschöpfung und Wertschöpfungsketten, Ökonomische Prinzipien und Nachhaltigkeit in einem Unternehmen
· Rechtliche Aspekte - Wirtschaftliche Grundsätze und Nachhaltigkeit für Unternehmen in der EU
· CSR-Berichterstattung in der EU
Branchenspezifische Aspekte
· Nachhaltige Finanzen und verantwortungsvolles Bankwesen
· Carbon Footprint als Instrument für Ecodesign
· Berechnung von Carbon Footprints
· Kreislaufwirtschaft, Wiederverwendung, Wiederaufbereitung und Lieferkettenmanagement
· Nachhaltige Unternehmensführung
· Kommunikation und Einbindung von Stakeholdern
· Nachhaltigkeitsorientiertes Marketing
Was die Unterrichtsformate betrifft ist es sinnvoll mit den Verantwortlichen vorab namentlich die erwartete Dauer der Maßnahme, die zu vermittelnde Tiefe und den betriebsspezifischen Anteil genau abzusprechen. Es ist durchaus möglich und auch praxisnah einzelne Themen wegzulassen oder auch manche Weiterbildungen remote (etwa über Zoom und Skype anzubieten. Abschließend soll noch auf ein etwas aus dem oben gespannten Rahmen fallendes Thema eingegangen werden: Praktisch hat sich in der Arbeit mit Betrieben gezeigt, dass die Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und der entsprechenden Weiterbildung insbesondere kleinere Unternehmen überfordern können. Dies insbesondere, weil die Personaldecke nicht ausreicht um Spezialisten anzuheuern oder gar intern auszubilden.
Dies führt immer wieder zu der Situation, dass
- etwa von Kunden oder Kooperationspartner ein entsprechendes Reporting gefordert wird,
- man auch durchaus guten Willens ist aber dann
- überhastet Software oder Dienstleistungen erwirbt,
- die sich unabsichtlich zu langfristigen Bindungen führen oder
- nicht anforderungsgemäß herausstellen.
Im Kontext der Frage der Weiterbildung ist es sinnvoll diesem Team spezielle Weiterbildungsmaßnahmen angedeihen zu lassen. Es ist dabei sinnvoll best practices anzusprechen, entsprechende Rechnungen oder Konzepte des Wettbewerbs zu diskutieren, Fehlerrechnungen oder auch praxisnahe Rechenbeispiele zu erarbeiten. Dies ohne Software zu nutzen um sicher zu stellen, dass man sich nicht hinter oftmals undurchsichtigen Algorithmen, häufig unpassenden Annahmen, veralteten oder falschen Umrechnungsfaktoren versteckt und bedingungslos akzeptiert was eine Software liefert.
